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Versicherungskarte

Plant man eine Auslandreise mit dem Auto in ein europäisches Land, oder in Nicht-EU-Land am Mittelmeer, so sollte eines im Reisegepäck sein: Die so genannte Grüne Versicherungskarte, kostenlos anzufordern bei seinem Kfz Versicherer, wobei sie für mehrere Jahre gültig ist. Die Grüne Versicherungskarte dient im Ausland als Nachweis dafür, dass für das Fahrzeug in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Auf der Karte befinden sich dabei wichtige Daten über das Fahrzeug selbst, sowie den Halter und über dessen Versicherung. Ohne das Vorhandensein einer Grünen Versicherungskarte darf man beispielsweise in Länder wie Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Israel, Lettland, auf Malta, Marokko, Mazedonien, Polen, Rumänien, aber auch Serbien- Montenegro, Tschechien, Tunesien, und in die Türkei, oder in die Ukraine überhaupt nur einreisen, wenn man bei der Einreise die Grüne Versicherungskarte vorlegen kann. Um in Italien und in Spanien einreisen zu dürfen, ist die Grüne Versicherungskarte zwar nicht erforderlich. Es ist aber besser sie in diesen Ländern auch dabei zu haben, obwohl auch in Italien und Spanien das so genannte „Kennzeichenabkommen“ gilt. Das bedeutet das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges als Versicherungsnachweis. Dieses so genannte Kennzeichenabkommen gilt neben in Italien und Spanien auch in Deutschland, wie auch in Belgien, in Dänemark, Estland und Finnland, sowie in Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, auf Malta, den Niederlande, Österreich, in Polen und Portugal, aber auch in Schweden, der Slowakei, in Slowenien, in Tschechien und Ungarn und auf Zypern. Des Weiteren gehören dem Kennzeichenabkommen Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an. Um Missbrauch zu verhindern, muss der Versicherungsnehmer wenn er sein Fahrzeug verkauft, die „Grüne Karte“ vernichten.

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